Das Plancksche Strahlungsgesetz, formuliert von Max Planck, beschreibt die spektrale Energiedichte eines schwarzen Körpers in Abhängigkeit von der Wellenlänge λ und der Temperatur T:
Hierbei ist h das Plancksche Wirkungsquantum, c die Lichtgeschwindigkeit und k die Boltzmann-Konstante. Durch Integration über einen Wellenlängenbereich und Division durch die Gesamtleistung σT⁴ ergibt sich der prozentuale Anteil der Strahlung in diesem Bereich.
Das Stefan-Boltzmann-Gesetz, entdeckt von Josef Stefan und theoretisch erklärt von Ludwig Boltzmann, beschreibt die gesamte abgestrahlte Leistung eines schwarzen Körpers:
σ = 5,670 · 10⁻⁸ W/(m²K⁴) ist die Stefan-Boltzmann-Konstante. Ein Körper bei 6000 K (Sonnenoberfläche) strahlt beispielsweise etwa 44 % seiner Energie im sichtbaren Bereich ab, der Rest entfällt auf Infrarot und Ultraviolett.
Das Wiensche Verschiebungsgesetz, aufgestellt von Wilhelm Wien, gibt die Wellenlänge λ_max an, bei der die Strahlung eines schwarzen Körpers ihr Maximum hat:
Je heißer der Körper, desto kürzer die Wellenlänge des Strahlungsmaximums. Bei höheren Temperaturen steigt damit der Anteil der sichtbaren Strahlung an der Gesamtleistung.